Nutzungsbedingungen
Nutzungs-
bedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
2.1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die entgeltliche Überlassung des Veranstaltungsraums LEVEL 4 in Entenplatz 1a, 8020 Graz samt etwaiger Zusatzleistungen zwischen Hartinger Consulting GmbH („Vermieter“) und Kund:innen („Mieter“). Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2.2 Angebot, Buchung, Vertragsabschluss
(1) Angebotsanfragen können über das Website‑Formular, per E‑Mail an events@level-4.at oder telefonisch unter +43 660 216 20 88 erfolgen.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.
(3) Bei Online‑Buchungen kann – je nach System – der Vertrag bereits durch Bestätigung im Buchungstool zustande kommen. Die/der Mieter:in erhält eine Buchungsbestätigung per E‑Mail.
2.3 Preise, Nebenkosten, Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (sofern anwendbar).
(2) Zusatzkosten (z. B. Endreinigung, Technikpauschale, Strom/Heizung über Basiskontingent, Sicherheitspersonal) werden gesondert ausgewiesen.
(3) Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – vorab fällig.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50 % bei Buchung zu verlangen; die Restzahlung ist bis spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten.
2.4 Kaution
Zur Absicherung etwaiger Schäden oder Zusatzkosten kann eine Kaution in Höhe von 100 € verlangt werden. Die Rückzahlung erfolgt binnen 7 Tagen nach Veranstaltungsende abzüglich gerechtfertigter Gegenforderungen.
2.5 Nutzungszweck, Hausordnung, Kapazität
(1) Der Raum wird ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck überlassen.
(2) Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Vertrags und von allen Teilnehmer:innen einzuhalten.
(3) Die maximale Personenanzahl beträgt 60 Personen und darf nicht überschritten werden.
(4) Gesetzliche Auflagen (Feuerpolizei, Lärmschutz, Jugendschutz, Nichtraucherschutz, Versammlungsstättenrecht etc.) sind einzuhalten.
2.6 Auf‑ und Abbau, Zeiten, Schlüssel/Access
(1) Die Nutzungszeiten (inkl. Auf‑ und Abbau) ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
(2) Eine Überschreitung der Nutzungszeit wird nach der jeweils gültigen Überziehungsrate berechnet.
(3) Schlüssel, Transponder oder Access-Codes dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
Die Ersatzkosten werden zum jeweils anfallenden Wiederbeschaffungs- bzw. Austauschpreis in Rechnung gestellt; der Vermieter weist diese Kosten im Anlassfall nach.
2.7 Catering, Technik, Fremdleistungen
(1) Eigenes Catering ist nach Absprache erlaubt – die Küchen‑/Bar‑/Entsorgungsvorgaben sind einzuhalten.
(2) Eigene Technik kann genutzt werden, sofern sie den Sicherheitsanforderungen entspricht und den Betrieb nicht beeinträchtigt.
(3) Beauftragt der Vermieter Fremdleistungen (z. B. Reinigung, Security, Technik), handelt er als Vermittler, sofern nicht ausdrücklich als Eigenleistung vereinbart.
2.8 Stornierung, Umbuchung
(1) Stornierungen bedürfen der Textform. Mangels abweichender Vereinbarung gelten folgende Fristen und Entgelte (jeweils vom Gesamtpreis):
• bis 30 Tage vor Veranstaltung: kostenlos
• 29–7 Tage: 50 %
• ab 6 Tage bzw. Nichterscheinen: 100 %
(2) Eine Umbuchung auf einen Ersatztermin ist – vorbehaltlich Verfügbarkeit – einmalig möglich; bereits angefallene Kosten (z. B. Dienstleister) bleiben geschuldet.
2.9 Widerrufsrecht (FAGG)
Bei Buchungen mit fixem Termin besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher:innen gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG (Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitbetätigungen, wenn für die Leistungserbringung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist).
2.10 Gewährleistung, Haftung
(1) Der Vermieter leistet dafür Gewähr, dass der Raum zum vereinbarten Zweck grundsätzlich geeignet ist.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter (außer bei Personenschäden) nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die/der Mieter:in haftet für alle Schäden, die durch sie/ihn, ihre/seine Erfüllungsgehilfen oder Veranstaltungsteilnehmer:innen verursacht werden.
(4) Eine Versicherung (Haftpflicht/Veranstalterhaftpflicht) wird empfohlen; für eingebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters.
2.11 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Stromausfall, Pandemien, Streiks) befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig erstattet, soweit keine bereits erbrachten Leistungen entgegenstehen.
2.12 Hausrecht, Sicherheitsmaßnahmen
Der Vermieter übt das Hausrecht aus und ist berechtigt, Personen, die gegen Vertragsbestimmungen oder die Hausordnung verstoßen, vom Gelände zu verweisen. Sicherheitsanweisungen des Personals sind zu befolgen.
2.13 Foto‑/Videoaufnahmen, Urheber‑ & Persönlichkeitsrechte
Die/der Mieter:in ist für notwendige Einwilligungen Dritter (Teilnehmer:innen, Künstler:innen etc.) verantwortlich und stellt den Vermieter diesbezüglich schad‑ und klaglos.
2.14 Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung auf dieser Website.
2.15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Verbraucherinformation
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für Unternehmer:innen ist Graz; gegenüber Verbraucher:innen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
2.16 Schriftform, Salvatorische Klausel
Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.